Hunde in Dänemark


Hunde sind in Dänemark gern gesehene Gäste, wenn Sie einige Dinge vor der Einreise
und wärend Ihres Aufenthals berücksichtigen.


EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung
Das Tier muss einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.


Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

- An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
- In Wäldern besteht ganzjährig Leinenpflicht.

Seit dem 01.07.2010 ist die Haltung, Zucht, Vermittlung und Einfuhr von folgenden 13, als gefährlich eingestuften Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17.03.2010 angeschafft wurden:

1. Pit Bull Terrier
2. Tosa Inu
3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
4. Fila Brasileiro
5. Dogo Argentino
6. Amerikanische Bulldogge
7. Boerboel
8. Kangal
9. Zentralasiatischer Ovtcharka
10. Kaukasischer Ovtcharka
11. Südrussischer Ovtcharka
12. Tornjak
13. Šarplaninac
Und Mischlinge aus diesen Rassen!

Quelle: www.hunde-in-daenemark.de
Alle Angaben ohne Gewähr.